Allgemeine Geschäftsbedingungen von EYS Zeichenbüro
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingung und Abweichungen
2. Zustandekommen / Gegenstand des Vertrages
3. Preise
4. Leistungserfüllung
5. Liefertermin / Lieferfrist
6. Haftungsbeschränkung
7. Zahlung / Fälligkeit
8. Geheimhaltung
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10. Sonstiges
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingung und Abweichungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem
Auftraggeber (AG) und EYS Zeichenbüro (EYS). Mit dem Zustandekommen eines Auftrages willigt der AG den allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn sie von beiden Parteien schriftlich
bestätigt werden.
2. Zustandekommen / Gegenstand des Vertrages
Vertragsgegenstand ist die im Angebot, ggf. der Auftragsbestätigung oder einem Werkvertrag beschriebene Leistung.
Aufträge durch den AG können nur in Schriftform entgegen genommen werden. Hierzu reicht die Rückgabe des
unterschriebenen Angebotes. Der Vertrag mit EYS kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch EYS zustande.
Zur Wahrung der Schriftform reicht eine Email.
Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung per Post oder E-Mail.
3. Preise
Es gelten die jeweils in Angebot, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag festgelegten Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Diese Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Festpreisvereinbarung zugrunde gelegten
Auftragsdaten unverändert bleiben. Jegliche nachträgliche Änderungen und Leistungen müssen vom AG besonders vergütet
werden. Durch mangelnde Qualität der Vorlagen und Informationen des AG entstehende Mehraufwendungen werden ebenfalls
gesondert in Rechnung gestellt. Soweit nicht durch ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, einen Vertrag oder eine andere
schriftliche Vereinbarung anders festgelegt, werden Arbeitsleistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand und nach
einem von EYS festgesetzten Stundensatz berechnet.
Von Preisen, die aus einem Angebot, einer Rechnung oder sonstiger Ausweisung hervorgehen, kann in keinem Fall der
Anspruch auf Wiederholung des Preis/Leistungsverhältnisses abgeleitet werden. Sollten die Leistungsergebnisse nicht per
elektronischem Datentransfer geliefert werden, trägt der Kunde die Kosten für den Versand bzw. Lieferung.
Wenn im Angebot, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag nichts anderes festgelegt wurde, werden zusätzlich anfallende
Kosten wie Fahrten, Lizenzgebühren und/oder Nacharbeiten zusätzlich berechnet.
4. Leistungserfüllung
Texte, Skizzen, Entwürfe, Berechnungen usw., die, nach Absprache mit dem AG zwecks zügiger Arbeitsaufnahme in seinem
Sinne, noch vor Bestellung und Auftragsbestätigung erstellt werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt
wird.
Mit der Übergabe der Zeichnungen/Dateien an den Kunden gilt die vertragsgemäße Leistung durch EYS als erfüllt. Die
Übergabe erfolgt mittels Datenträger, elektronischer Datenübermittlung und/oder in Papierform.
Aufträge und Leistungen werden nach besten Wissen und Gewissen gemäß Beschreibungen des AG durchgeführt. EYS kann
vom AG bestellte Leistungen ganz oder teilweise bei Subunternehmern/Partnern anfertigen lassen. EYS ist zu Teilleistungen
berechtigt, sofern diese für den AG verwendbar sind. Diese sind dann anteilig zu vergüten.
5. Liefertermin / Lieferfrist
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von EYS schriftlich bestätigt wurden. Wird ein von uns
bestätigter Liefertermin überschritten, so berechtigt dies den AG nach einer Nachfrist von 4 Wochen vom Vertrag
zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren
Ereignissen tritt kein Lieferverzug ein. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend durch Verzögerungen, die durch Handlung
des AG entstanden sind.
6. Haftungsbeschränkung
Der AG erklärt alle Rechte, wie Eigentums- und Urheberrecht an dem zu realisierendem Projekt zu besitzen und übernimmt die
Haftung für alle Schäden die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive Fehler entstehen können. Der
Auftraggeber hat die Zeichnungen und Berechnungen eigenverantwortlich zu prüfen.
7. Zahlung / Fälligkeit
Das Entgelt wird nach erbrachter Leistung und ausgestellter Rechung durch uns sofort und ohne Abzug fällig. Bei höheren
Arbeitsleistungen oder längerer Leistungsdauer können Zwischenrechnungen gestellt werden, die der Abschlagszahlung
dienen. Gerät der Kunde in Verzug, werden erst Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro, dann Verzugszinsen im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen erhoben. Bis zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistung hat der Kunde keinerlei Recht die
Dienstleistung zu nutzen.
8. Geheimhaltung
Die Firma EYS verpflichtet sich, über alle Informationen die im Zusammenhang mit einer Anfrage, einem Auftrag bzw. Angebot
stehen und nicht zur weiteren Informationsbeschaffung (z.B. Komponentenauswahl, Lieferantenanfrage usw.) notwendig sind,
strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren. Das gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses oder bei nicht zustande kommen eines Vertrages.
9. Erfüllungsort
Sofern schriftlich keine andere Regelung festgelegt wurde gilt der Sitz der Firma EYS Zeichenbüro als Erfüllungsort.
10. Sonstiges
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder für unwirksam erklärt werden, so behalten die
übrigen Teile der AGB ihre Gültigkeit. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen EYS und dem AG ergebenden
Streitigkeiten wird das für den Sitz des Zeichenbüros örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Norderstedt, 08.05.2012
Herzlich Willkommen
EYS Zeichenbüro
für Maschinen- und Anlagentechnik