Allgemeine Geschäftsbedingungen von EYS Zeichenbüro 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingung und Abweichungen 2. Zustandekommen / Gegenstand des Vertrages 3. Preise 4. Leistungserfüllung 5. Liefertermin / Lieferfrist 6. Haftungsbeschränkung 7. Zahlung / Fälligkeit 8. Geheimhaltung 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand 10. Sonstiges 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingung und Abweichungen Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber (AG) und EYS Zeichenbüro (EYS). Mit dem Zustandekommen eines Auftrages willigt der AG den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden. 2. Zustandekommen / Gegenstand des Vertrages Vertragsgegenstand ist die im Angebot, ggf. der Auftragsbestätigung oder einem Werkvertrag beschriebene Leistung. Aufträge durch den AG können nur in Schriftform entgegen genommen werden. Hierzu reicht die Rückgabe des unterschriebenen Angebotes. Der Vertrag mit EYS kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch EYS zustande. Zur Wahrung der Schriftform reicht eine Email. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung per Post oder E-Mail. 3. Preise Es gelten die jeweils in Angebot, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag festgelegten Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Festpreisvereinbarung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Jegliche nachträgliche Änderungen und Leistungen müssen vom AG besonders vergütet werden. Durch mangelnde Qualität der Vorlagen und Informationen des AG entstehende Mehraufwendungen werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Soweit nicht durch ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, einen Vertrag oder eine andere schriftliche Vereinbarung anders festgelegt, werden Arbeitsleistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand und nach einem von EYS festgesetzten Stundensatz berechnet. Von Preisen, die aus einem Angebot, einer Rechnung oder sonstiger Ausweisung hervorgehen, kann in keinem Fall der Anspruch auf Wiederholung des Preis/Leistungsverhältnisses abgeleitet werden. Sollten die Leistungsergebnisse nicht per elektronischem Datentransfer geliefert werden, trägt der Kunde die Kosten für den Versand bzw. Lieferung. Wenn im Angebot, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag nichts anderes festgelegt wurde, werden zusätzlich anfallende Kosten wie Fahrten, Lizenzgebühren und/oder Nacharbeiten zusätzlich berechnet. 4. Leistungserfüllung Texte, Skizzen, Entwürfe, Berechnungen usw., die, nach Absprache mit dem AG zwecks zügiger Arbeitsaufnahme in seinem Sinne, noch vor Bestellung und Auftragsbestätigung erstellt werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Mit der Übergabe der Zeichnungen/Dateien an den Kunden gilt die vertragsgemäße Leistung durch EYS als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger, elektronischer Datenübermittlung und/oder in Papierform. Aufträge und Leistungen werden nach besten Wissen und Gewissen gemäß Beschreibungen des AG durchgeführt. EYS kann vom AG bestellte Leistungen ganz oder teilweise bei Subunternehmern/Partnern anfertigen lassen. EYS ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese für den AG verwendbar sind. Diese sind dann anteilig zu vergüten. 5. Liefertermin / Lieferfrist Liefertermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von EYS schriftlich bestätigt wurden. Wird ein von uns bestätigter Liefertermin überschritten, so berechtigt dies den AG nach einer Nachfrist von 4 Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen tritt kein Lieferverzug ein. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend durch Verzögerungen, die durch Handlung des AG entstanden sind. 6. Haftungsbeschränkung Der AG erklärt alle Rechte, wie Eigentums- und Urheberrecht an dem zu realisierendem Projekt zu besitzen und übernimmt die Haftung für alle Schäden die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive Fehler entstehen können. Der Auftraggeber hat die Zeichnungen und Berechnungen eigenverantwortlich zu prüfen. 7. Zahlung / Fälligkeit Das Entgelt wird nach erbrachter Leistung und ausgestellter Rechung durch uns sofort und ohne Abzug fällig. Bei höheren Arbeitsleistungen oder längerer Leistungsdauer können Zwischenrechnungen gestellt werden, die der Abschlagszahlung dienen. Gerät der Kunde in Verzug, werden erst Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro, dann Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erhoben. Bis zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistung hat der Kunde keinerlei Recht die Dienstleistung zu nutzen. 8. Geheimhaltung Die Firma EYS verpflichtet sich, über alle Informationen die im Zusammenhang mit einer Anfrage, einem Auftrag bzw. Angebot stehen und nicht zur weiteren Informationsbeschaffung (z.B. Komponentenauswahl, Lieferantenanfrage usw.) notwendig sind, strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren. Das gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder bei nicht zustande kommen eines Vertrages. 9. Erfüllungsort Sofern schriftlich keine andere Regelung festgelegt wurde gilt der Sitz der Firma EYS Zeichenbüro als Erfüllungsort. 10. Sonstiges Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder für unwirksam erklärt werden, so behalten die übrigen Teile der AGB ihre Gültigkeit. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen EYS und dem AG ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Zeichenbüros örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Norderstedt, 08.05.2012 Herzlich Willkommen EYS Zeichenbüro für Maschinen- und Anlagentechnik Bitte beachten!